Wann lohnt sich die Änderung der Steuerklasse? Top-Tipps für maximale Steuerersparnis!

Warum ist die Änderung der Steuerklasse überhaupt relevant?

In Deutschland gibt es sechs verschiedene Steuerklassen, die sich an der persönlichen Lebenssituation der Arbeitnehmer orientieren. Die Steuerklasse entscheidet darüber, wie hoch die Lohnsteuer ist, die ein Arbeitnehmer jeden Monat zahlen muss. Im Folgenden wird die Frage beantwortet, wann lohnt sich die Änderung der Steuerklasse für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften.

Einführung in die verschiedenen Steuerklassen

  • Steuerklasse I: Ledig oder geschieden, keine Kinder
  • Steuerklasse II: Alleinerziehend
  • Steuerklasse III: Verheiratet oder verpartnert, ein Partner hat keinen oder geringen Verdienst, der andere verdient mehr
  • Steuerklasse IV: Verheiratet oder verpartnert, beide Partner verdienen ungefähr gleich viel
  • Steuerklasse V: Verheiratet oder verpartnert, ein Partner verdient deutlich weniger als der andere
  • Steuerklasse VI: Zweit- oder Nebenberuf

Grundsätzlich nehmen verheiratete oder verpartnerte Paare, die beide berufstätig sind, die Steuerklassen IV und IV. Den größten Vorteil bietet jedoch die Kombination aus den Steuerklassen III und V. Die Kombination aus I und II ist für Alleinstehende und Alleinerziehende relevant.

Wann lohnt sich die Änderung der Steuerklasse?

Eine Änderung der Steuerklasse kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein und sich lohnen. Dies sind die wichtigsten Faktoren, die eine Umstellung der Steuerklasse lohnenswert machen:

Einkommensverhältnis der Partner

Ein Hauptgrund für die Änderung der Steuerklasse ist das Einkommensverhältnis der Partner. Eine Umstellung auf die Steuerklassenkombination III und V ist besonders vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. So werden die Lohnsteuerabzüge insgesamt geringer, was zu weniger Steuerzahlungen für das Paar führt. Achten Sie allerdings darauf, dass der besser verdienende Partner die Steuerklasse III wählt, damit der Effekt optimal ausgenutzt wird.

Arbeitslosengeld

Ein weiterer Grund für eine Änderung der Steuerklasse kann die Aussicht auf Arbeitslosigkeit eines der Partner sein. Der zu erwartende Betrag des Arbeitslosengeldes wird nämlich anhand der Lohnsteuerklasse und des letzten Gehalts berechnet. Wer die günstigere Steuerklasse hat, erhält höheres Arbeitslosengeld. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Steuerklasse rechtzeitig zu ändern, um ein höheres Arbeitslosengeld zu erhalten.

Elterngeld

Auch bei der Berechnung des Elterngeldes spielt die Steuerklasse eine Rolle. So wird derjenige, der die Elternzeit beansprucht, grundsätzlich besser gestellt, wenn er vorher in der günstigeren Steuerklasse war. Schon vor Geburt des Kindes sollten Paare, die beide berufstätig sind, überlegen, in welche Steuerklasse sie wechseln möchten, um das Elterngeld möglichst hoch ausfallen zu lassen.

Rente

Die Rentenversicherungsbeiträge, die während des Arbeitslebens vom Gehalt abgehen, werden auch von der Steuerklasse beeinflusst. Wählt man eine günstigere Steuerklasse und hat dadurch weniger Lohnsteuerabzüge, erhöhen sich somit auch die Rentenversicherungsbeiträge. Im Laufe der Jahre kann das zu einer höheren Rente führen, weshalb sich ein Wechsel der Steuerklasse hier ebenfalls lohnen kann.

Ablauf und Formales zur Änderung der Steuerklasse

Antragstellung und Fristen

Um die Steuerklasse zu ändern, muss bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein formloser Antrag stellen. In der Regel liegt das Antragsformular auch auf der Internetseite des Finanzamtes zum Download bereit. Der Antrag auf Steuerklassenwechsel muss grundsätzlich von beiden Partnern unterschrieben werden.

Die Änderung der Steuerklasse ist einmal pro Jahr möglich und muss bis spätestens zum 30. November des laufenden Jahres eingereicht werden, damit die Änderung ab dem folgenden Januar wirksam wird. Achten Sie darauf, dass der Antrag fristgerecht beim Finanzamt eingeht, da sonst die Änderung nicht berücksichtigt werden kann.

Rückwirkende Änderung der Steuerklasse

Eine rückwirkende Änderung der Steuerklasse ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, über die Einkommenssteuererklärung eine nachträgliche Korrektur herbeizuführen. Hierbei wird das gesamte Einkommen des Jahres berechnet und die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet. Eine rückwirkende Anpassung der Steuerklasse kann jedoch nicht beantragt werden.

Fazit: Wann lohnt sich die Änderung der Steuerklasse?

Der Wechsel der Steuerklasse kann in verschiedenen Lebenssituationen lohnenswert sein. Besonders bei unterschiedlichem Einkommen der Partner, bei Aussicht auf Arbeitslosigkeit, während der Elternzeit oder im Hinblick auf die Rente kann eine Änderung der Steuerklasse finanzielle Vorteile mit sich bringen.

Paare sollten regelmäßig prüfen, ob ihre gewählte Steuerklassenkombination noch die optimale ist und gegebenenfalls rechtzeitig einen Antrag auf Änderung beim zuständigen Finanzamt stellen. Achten Sie dabei auf die Fristen, um die Vorteile eines Steuerklassenwechsels in vollem Umfang nutzen zu können.